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Neckar-Aktiengesellschaft Stuttgart, 1941

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Beschreibung

Der Neckar „Neckar-Donau-Staatsvertrag“ zwischen dem damaligen Deutschen Reich, Württemberg, Baden und Hessen, legte 1921 den Grundstein für die Schiffbarmachung des Neckars für Schiffe bis 1.200 t Tragfähigkeit. Die Neckar AG übernahm damit den Auftrag zum Bau von Schleusen und Seitenkanälen zwischen Mannheim und Plochingen – und die Rechte zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle. Eine Erfolgsgeschichte begann.

Das ehrgeizige Projekt zur Schiffbarmachung des Neckars über Schleusen und Seitenkanäle als Teil der Neckar-Donau-Großschifffahrtstraße sollte den „wilden Fluss“ durchgehend befahrbar machen. Gleichzeitig sollten so Überschwemmungen vermieden und neue Uferzonen bebaubar werden.

Aber damit nicht genug. Einen durchgehend schiffbaren Neckar hatten sich Handwerker, Fabrikanten und auch die süddeutschen Landesherren schon lange gewünscht, um mehr als nur Baumstämme aus dem Schwarzwald transportieren zu können. Vor allem der Handel flussaufwärts mit einer guten Anbindung auch für größere Schiffe an den Rhein war reizvoll: Denn der Rhein war die Anbindung an den Welthandel.

Die Neckar AG erhielt auch die Rechte zum Bau von Wasserkraftwerken und zur Nutzung der Energie für 100 Jahre, d.h. vom 1. Januar 1935 bis 31. Dezember 2034. Eine ideale Kombination: Der Neckar konnte schiffbar werden, die Region erhielt neben der Energiegewinnung aus Kohle eine zusätzliche Quelle zur Stromerzeugung – die damit auch die Finanzierung dieses Großprojektes sicherstellen konnte.

Das Unternehmen ist heute Teil des Energieunternehmens ENBW.

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